| Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen für religiös verfolgte Menschen | |
Bei den Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen handelt es sich keineswegs um Bagatellbeträge. Die Forderungen können sich in extremen Fällen durchaus im siebenstelligen Bereich bewegen. |
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Wir
kommen nun zu dem heikelsten Thema dieser Homepage. "Wen betrifft
so etwas schon?", könnten Sie jetzt denken. Religiöse Verfolgung
gibt es in unserem Lande nicht. Wirklich? Denken Sie bitte einmal in aller Ruhe an Ihre eigene Kindheit zurück und beantworten Sie für sich diese Fragen: |
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Mußten Sie als kind in die Kirche gehen? Wurden Sie als Kind getauft? Mußten Sie als Kind beten? Wurden Sie von Ihren Eltern bestraft, wenn Sie als Kind nicht beten wollten, nicht in die Kirche oder zum Religionsunterricht gehen wollten? Mußten Sie als Kind Teile Ihres Taschengeldes für kirchliche Zwecke spenden? Mußten Sie als Kind am Religionsunterricht teilnehmen? Haben Ihnen Verwandte oder Bekannte Geschenke versprochen, damit Sie zur Konfirmation bzw. Kommunion gingen? Besuchten Sie als Kind eine Bekenntnisschule und wurden Sie dort diskriminiert? Wurden sie als Kind beschnitten? Wurden Sie als Kind im Glauben an den Teufel erzogen? Hat man Ihnen als Kind erzählt, daß Jesus sein Leben für Sie geopfert haben soll?
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Wenn Sie auch nur eine einzige dieser Fragen mit "ja" beantworten könnten, dann haben Sie nach § 847 BGB Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Sie können diese Ansprüche zzgl. Zinsengegenüber Ihrer ehemaligen Kirchengemeinde geltend machen. Werden solche Forderungen eines Tages hundertausendfach erhoben, können sie nicht mehr von Politikern und Juristen ignoriert werden. Nur dann werden die Kirchen umdenken und in Zukunft wenigstens hilflose Kinder in Frieden lassen. |
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